Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vereinbar:

  • Nicht alle Links sind aussagekräftig beschriftet.
  • Nicht für alle anderssprachigen Wörter oder Abschnitte ist die Sprache angegeben.
  • Manche Texte sind möglicherweise für Menschen mit eingeschränkten oder alternativen kognitiven, psychischen oder neurologischen Fähigkeiten nicht leicht verständlich.
  • Bei manchen Text- und Bedienelementen wird der Mindestkontrast nicht erreicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 27.2.2026 erstellt.

Die Website wurde einem unabhängigen Barrierefreiheitstest durch Fachleute für digitale Barrierefreiheit unterzogen und auf die Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz überprüft. 

Hierbei haben wir uns an den folgenden Normen und Richtlinien orientiert:

  • EN 301 549, Version 3.2.1, Kapitel 9
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.2, Stufen A und AA

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit 

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website/mobilen Anwendung mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an. 

Barrieren melden ]
 

Durchsetzungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter kontakt@tlmb.thueringen.de.